FAQ

Wer kann eine Meldung abgeben?
Alle Externen wie Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten können eine Meldung abgeben.
Was kann gemeldet werden?
Es können alle konkreten Beobachtungen gemeldet werden, die auf
  • Straftatbestände (insbesondere Betrug und fehlerhafte Rechnungslegung, Korruption)
  • Verstöße gegen andere gesetzliche Vorschriften
  • Verhaltensweisen, die einen erheblichen Schaden für unser Unternehmen verursachen können (z.B. Missachtung von Interessenkonflikten, d.h. geschäftliche Entscheidungen werden im privaten Interesse getroffen)
hindeuten.

Beobachtungen, die lediglich auf ein im Unternehmensinteresse unerwünschtes Verhalten hindeuten, das keine erheblichen Auswirkungen hat (bspw. unfreundliches Verhalten im Berufsalltag) sollen nicht gemeldet werden. Meldungen mit einem solchen Inhalt werden nicht bearbeitet.
Wie kann gemeldet werden?
Es gibt drei mögliche interne Meldewege:
  • IT-Plattform
  • Telefon
  • persönliches Treffen

Über die Plattform sind auch anonyme Meldungen mit weiterer anonymer Kommunikation einschließlich der Übermittlung von Dateien möglich.
Bin ich bei Meldungen geschützt?
Der Inhalt der Meldung und der Kommunikation mit der Meldestelle auf der IT-Plattform ist mit einem hohen Standard gegen unbefugte Einsichten geschützt. easyline kann vollständig anonym genutzt werden. Falls Sie Ihre persönlichen Daten nennen, sind diese unseren Fallbearbeitern unseres unabhängigen Beraters Compliance Kompakt (CK) und ggf. bei einer internen Untersuchung zur Aufklärung des Sachverhalts hinzugezogenen weiteren Fallbearbeitern zugänglich.

Es ist nicht auszuschließen, dass wir von der Meldung betroffenen Personen die Quelle nennen müssen, aus der ihre personenbezogenen Daten stammen. Wenn wir die Identität der hinweisgebenden Person kennen, kann es kann also sein, dass die von der Meldung betroffene Person erfährt, wer sie beschuldigt hat. Deshalb raten wir Ihnen, Meldungen anonym über easyline abzugeben.
Bitte beachten Sie, dass Ihre IP-Adresse nicht nachverfolgt werden kann und nicht gespeichert wird. Weitere Hinweise zur Wahrung der Anonymität, zum Verfahren und zum Datenschutz erhalten Sie direkt auf unserer Plattform.
Wer empfängt die Meldung?
Die Meldung wird in unserem Auftrag von Compliance Kompakt (www.compliancekompakt.de) als unabhängigem Berater entgegengenommen. CK arbeitet mit unseren Fallbearbeitern eng zusammen, kommuniziert mit der hinweisgebenden Person und berät uns bei den ggf. zur Aufarbeitung notwendigen Maßnahmen. Unsere Fallbearbeiter haben ebenfalls direkten Zugriff auf den Inhalt der Meldungen und die Kommunikation mit der hinweisgebenden Person.
Wie kann die hinweisgebende Person mit CK kommunizieren?
Über die Case-ID und das zugehörige Passwort kann sich die hinweisgebende Person jederzeit bei easyline einloggen, mit den Fallbearbeitern von CK (auch anonym) kommunizieren, deren Fragen beantworten, ggf. weitere Angaben machen und Dateien hochladen. Case-ID und Passwort werden beide bei der Meldung über easyline automatisch vergeben.
Was geschieht nach einer Meldung?
Bei stichhaltigen Meldungen klären wir den Sachverhalt - soweit es uns möglich ist - auf und ergreifen die erforderlichen Maßnahmen.
Welche Informationen erhält die hinweisgebende Person?
Die hinweisgebende Person erhält zeitnah eine Bestätigung des Eingangs ihrer Meldung und wird nach dem Abschluss der Untersuchungen über das Ergebnis und die ggf. gezogenen Konsequenzen unterrichtet.
Wo finde ich die Datenschutzerklärung?
Die gemeinsame Datenschutzerklärung finden Sie unter: Datenschutz